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Was muss man bei einem Unfall mit Anhänger beachten

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Was muss man bei einem Unfall mit Anhänger beachten

Unfälle, an denen ein Anhänger beteiligt ist, können sowohl im übertragenen als auch im wörtlichen Sinne schwierig zu bewältigen sein. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig zu wissen, dass besondere Haftungsvorschriften gelten. Das bedeutet, dass das Verfahren zur Anmeldung eines Anspruchs und zur Ermittlung des Verantwortlichen anders ablaufen kann als bei einem normalen Unfall. In den meisten Fällen kommt die Versicherung des Fahrzeugs für Schäden am Auto selbst auf, während die Versicherung des Anhängers für Schäden am Anhänger aufkommt.

War der Anhänger jedoch nicht ordnungsgemäß gesichert oder hatte der Fahrer keine Erfahrung mit dem Fahren mit Anhänger, kann die Verantwortung zwischen den beiden Versicherungsgesellschaften aufgeteilt werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten nach einem Unfall mit einem Anhänger kennen.

Unfall mit Pkw Anhänger - Welche Versicherung zahlt?

Nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz sind Anhänger, die von einem Pkw oder Lkw gezogen werden, versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass eine Kombination aus Kraftfahrzeug und Anhänger immer doppelt versichert ist. Diese Parallelität kann jedoch bei einem Unfall mit einem Anhänger zu Problemen führen.

Bis 2002 war gesetzlich geregelt, dass bei einem Unfall eines Pkw mit Anhänger immer die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs haftet. Diese Regelung wies jedoch einige Haftungslücken auf, wenn z. B. das Zugfahrzeug nicht ermittelt werden konnte. Im Jahr 2002 wurde die Straßenverkehrsordnung geändert und festgelegt, dass die Versicherung des Anhängers ebenfalls bei einem Unfall mit einem Anhänger haftet.

Darum gelten nun Anhänger mit Zugmaschinen als sogenannter Haftungsverbund. Die jeweiligen Versicherungen treten demnach als Gesamtschuldner auf, wenn ein KFZ mit Anhänger einen Unfall verursacht und somit für den Geschädigten Schadensersatzansprüche entstehen. Das bedeutet, dass jeder Versicherer für die Hälfte der Zahlung an den Unfallgeschädigten verantwortlich ist.

Wenn Sie jedoch in einen Unfall verwickelt sind, den Sie nicht verschuldet haben, kommt die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die gesamten Schäden an Auto und Anhänger auf. Sie sind dann in der Position einen eigenen KFZ Gutachter zu bestimmen, der ein Unfall Gutachten macht. Dessen Kosten werden ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

Unfall mit gemietetem Anhänger

Wenn Fahrzeug und der Anhänger bei verschiedenen Versicherern versichert sind oder wenn die Eigentümer nicht identisch sind, ist es wichtig zu wissen, dass in der Regel vorerst die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für den Schaden aufkommt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich die Hälfte des gezahlten Betrags von der Versicherung des gemieteten Anhängers erstatten zu lassen. Denn auch hier gelten beide als Gesamtschuldner.

Sonderfall: Unfall mit einem Pferdeanhänger

Die eben genannte Regelung gilt auch für Pferdeanhänger, die bei einem Unfall von einem Pkw gezogen werden. Bei einem Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen, zum Beispiel durch einen Unfall, der durch ein benutztes Handy verursacht wurde, sind beide Versicherungen zahlungspflichtig, wenn der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend macht.

Was passiert aber, wenn das Pferd den Anhänger beschädigt oder durch den Anhänger aufgrund eines Mangels verletzt wird?

Wenn das Pferd den Anhänger beschädigt, haftet der Halter des Tieres immer nach §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftpflichtversicherung für Tiere greift bei geliehenen oder gemieteten Dingen nicht.

Der Vermieter haftet nur dann für Verletzungen des Tieres, die durch Mängel des gemieteten Anhängers verursacht wurden, wenn diese Mängel bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden. Wenn sich ein solcher Unfall mit einem gemieteten Anhänger ereignet, dann muss dem Vermieter Vorsatz grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Achtung: Wurde der Pferdeanhänger vom Besitzer kostenlos ausgeliehen, haftet der Besitzer bei einem Unfall mit dem Anhänger zur Hälfte für den Schaden.

4 wichtige Schritte nach Anhänger Unfall

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Anhänger ist es wichtig, diese vier Schritte zu befolgen:

  1. Die Unfallstelle sichern, um weitere Gefahren oder einen Auffahrunfall zu vermeiden.

  2. Benachrichtigen Sie, je nach Ausmaß des Unfalls, die Polizei und die Rettungsdienste. Sie können die wichtigsten Fragen zum Unfallhergang mit den W-Fragen (Wo? Was? Wie? & ggf. Welche Verletzungen?) beantworten. Warten Sie auch auf Rückfragen und legen Sie nicht sofort auf.

  3. Selbst bei kleineren Unfällen verlangen einige Anhängervermieter einen polizeilichen Unfallbericht. Informieren Sie sich am besten, was im Notfall zu tun ist, bevor Sie losfahren.

  4. Aus Dokumentationszwecken ist es Sinnvoll einige Fotos von den Unfallschäden an Ihrem Auto und Anhänger und am Fahrzeug der anderen Partei zu machen. So haben Sie später ggf. Beweise für Ihre KFZ-Versicherung oder die der anderen Partei.

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