Diese speziellen Transportmittel Hilfsmethoden befördern unterschiedliche Güter rund um die Welt. Sämtliche Fahrzeuge mit einer Ladefläche, doch ohne jeglichen selbst Antrieb gehören der Gattung an. Autoanhänger können sich zu einem hinter Krafträder wie Fahr- oder Motorrad befinden. Manche sind an PKW oder LKW angekuppelt. Und einige werden von Omnibus sowie Landwirtschaftlich genutzten Traktoren gezogen. Alle mitgeführten Schienen eingeschränkte Hänger zählen zu Eisenbahnwaggon/Güterwagen und/oder Lore. Normalerweise werden die Hilfstransportmittel gezogen, nicht so beim Bahnschienenverkehr, hier wird der Waggon geschoben.
„Ein Blick hinter die Kulissen“
Wie fast bei allem und nur wenige Besonderheiten unterliegen KFZ-Hänger bestimmten Auflagen. Sie sind nach DIN 70010 Systematik der Straßenfahrzeuge klar bezeichnet wie festgelegt. Nach Übereinstimmung von ISO-Norm 3833 Richtlinie enthalten sie technische Merkmale. Sind Sie sich beim Anhänger mieten bitte bewusst, dass die Belastungen hauptsächlich via Räder auf die Fahrbahn übertragen wird. Gehen Sie zum Anhängerverleih in der Nähe und holen sich kompetente Fachberatung ein. Die deutschen gesetzlichen Bedingungen beziehen sich auf die Kategorien:
* Bremsen
* Beleuchtungssysteme (Rücklicht & Reflektoren)
* elektronisch, mechanische Verbindungen
* Fahrwerk/ Federung/ Führerscheinrecht
* Gewicht
* Kupplung
* Lastenarten
* Zulassung
Länge & Zugpotenzial von Autoanhänger mieten
Laut STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) III. Bau- und Betriebsvorschriften § 32 Abmessung v. Fahrzeugen sowie Fahrzeugkombinationen
gilt:
Generell ist bei der Mitnahme von Anhängern auf folgendes zu achten:
– Hänger hinter Krafträdern - 1,00 m -
– bei Personenwagen 2,50 Meter
– umfassend … 2.55 m
– klimatisierte Autos mit abnehmbare feste Aufbauten f. Temperatur geführte Gütebeförderung, einschließlich 45 mm stärker Seitenwände … 2,60 Meter
– Forstwirtschaft und Landschaftliche Arbeitsgeräten/Zugmaschinen/Sondertransportfahrzeugen m. angebauten Werkzeugen f. Straßenunterhaltung … 3 Meter
§ 42 Abs. 3 inkl. mitgeführte tauschbare Ladungsträger m. Höchstzulässigkeit von maximal 4,00 m. Von der ISO-Norm 612-1978 Nr. 6.3 abweichende Einrichtungen mit ausfahrbarer Stromabnehmerstellung und nachgiebigen Antennenvorrichtungen sind davon nicht betroffen.