100 km/h Regelung für Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen
Auch bei der 100 km/h Regelung für Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen ist einiges zu beachten!
Bitte denken Sie daran, dass diese Regelung nur auf deutschen Straßen zulässig ist.
Bei Fahrten mit der PKW-Anhänger-Kombinationen ist grundsätzlich die Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften von maximal 50 km/h und außerorts von maximal 80 km/h einzuhalten.
Um mit dem Anhänger auch Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h fahren zu dürfen muss auf folgendes geachtet werden:
- Fahrt findet ausschließlich auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen statt (auf Landstraßen ist die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt!)
- Das Zufahrzeug muss zwingend mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet sein
- Die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf nicht mehr als 3500 kg betragen
- Der Anhänger benötigt die technische Eignung (u.a. hydraulische Radstoßdämpfer) für die Fahrt mit bis zu 100 km/h
- Die Reifen des Anhängers müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex "L" haben und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
- Die Masseverhältnisse der PKW-Anhängerkombination müssen eingehalten werden. Lesen Sie im nachfolgenden Abschnitt dazu mehr.
Um die zulässigen Masseverhältnisse bestimmen zu können, muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges mit dem Faktor "X" multipliziert werden. In folgender Tabelle sehen Sie, welche einzelnen Werte es für den Faktor "X" gibt und warum:
- X = 0,3: für ungebremste Anhänger sowie gebremste Anhänger ohne Radstoßdämpfer
- X = 1,1: für gebremste Anhänger mit Radstoßdämpfer
- X = 1,2: für gebremste Anhänger mit Radstoßdämpfer und zusätzlicher Antischlingerkupplung
Liegt der errechnete Wert nun höher als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, kann der Anhänger ohne eine Ablastung nicht mit bis zu 100 km/h gefahren werden.