Anhänger Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, sondern es gilt die so genannte "situative Pflicht". Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen - also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Frost - nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Anhaltspunkt, hat aber keine rechtliche Relevanz.
Die situative Winterreifenpflicht gilt als erfüllt, wenn Winterreifen an allen Radpositionen - also an allen vier Rädern - montiert sind. Diese Regelung gilt allerdings nur für Kraftfahrzeuge. Anhänger sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Das Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kann schwerwiegende Folgen haben: Es ist nicht nur schwieriger, das Fahrzeug zu kontrollieren, sondern auch der Bremsweg verlängert sich erheblich. Im Falle eines Unfalls können Sie außerdem für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden - auch wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Gibt es eine Winterreifenpflicht für Pkw Anhänger?
Wie bereits erwähnt gilt die situative Winterreifenpflicht nur für Kraftfahrzeuge, nicht aber für Anhänger. Dies kann aus der offiziellen Mitteilung der DEKRA vom 29. November 2009 und auch der Straßenverkehrsordnung entnommen werden. Anhänger gelten als eigene Fahrzeugklasse. Wenn Sie einen Anhänger führen möchten, können Sie also selbst entscheiden welche Reifen Sie aufziehen möchten. Es ist jedoch ratsam die Bereifung ebenfalls an die Witterung anzupassen.
Überlegen Sie sich vor dem Kauf von Anhängerreifen, ob Sie damit eher im Sommer oder im Winter unterwegs sind. Fahren Sie mit Ihrem Wohnwagen in den Sommerurlaub oder benötigen Sie Ihren Anhänger zum Abtransportieren von Gartenabfällen im Frühling? Dann raten wir zu Sommerreifen.
Sind Sie jedoch eher bei Schnee, Schneematsch oder Reifglätte unterwegs, ist es ratsam Winterreifen zu montieren. Sind Sie das ganze Jahr über viel mit dem Hänger unterwegs können Sie sich überlegen Ganzjahresreifen/ Allwetterreifen aufzuziehen.
Winterreifen bei gebremsten Anhängern
Vor allem bei gebremsten Anhängern raten wir dazu im Winter nicht auf Winterbereifung zu verzichten. Während einachsige & ungebremste Hänger "einfach nur" hinterher fahren, sind gebremste Anhänger den Seitenführungskräften ausgesetzt, die in den Kurven entstehen und müssen eigenständig in der Lage sein zu bremsen und zu blockieren. Darum sind hier Winterreifen sinnvoll. Auch bei schweren Hängern, wie beispielsweise Pferdeanhängern ist es besser Winterreifen zu verwenden.
Woran erkennt man Winterreifen ?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie es mit Winterreifen zu tun haben, können Sie dies ganz leicht nachsehen. Winterreifen haben an der Seite ein Alpines Symbol, welches aus einem Berg und einer Schneeflocke besteht. Außerdem gelten auch M+S Reifen bis zum 30. September 2o24 als wintertauglich, wenn Sie bis zum 31 Dezember 2017 hergestellt wurden.
Strafen beim Verstoß gegen Winterreifenpflicht in Deutschland
Als Autofahrer sollten Sie sich immer über die örtlichen Wetterbedingungen im Klaren sein und wissen, ob Sie Winterreifen an Ihrem Fahrzeug benötigen. Winterreifen sollen eine bessere Traktion und ein besseres Fahrverhalten bei Schnee und Eis gewährleisten und sind daher für ein sicheres Fahren unter diesen Bedingungen unerlässlich.
Wenn Sie bei Schnee oder Eis ohne Winterreifen erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt bei einem Unfall. In diesem Fall beträgt die Strafe ganze 120 Euro. Deshalb ist es immer wichtig, dass Sie sich an die für die Jahreszeit und die aktuellen Witterungsverhältnisse richtigen Reifenvorschriften halten. Auf diese Weise können Sie Unfälle vermeiden und sich und andere im Straßenverkehr schützen.
Tipp: Sie können nicht nur eine Strafe kassieren, wenn Sie mit Sommerreifen in winterlichen Bedingungen fahren, sondern Sie sollten auch stets auf Ihr Reifenprofil achten, welches nicht zu stark abgefahren sein darf. Wechseln Sie Ihre reifen spätestens, wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht haben.
Sind Sommerreifen im Winter grundsätzlich verboten
Sommerbereifung ist nicht grundsätzlich im Winter verboten und steht auch nicht unter Strafe. Sommerreifen sind nur dann strafbar, wenn sie bei winterlichem Wetter gefahren werden. Wenn Sie in einer Region mit milden Wintern leben oder nicht vorhaben, im Schnee zu fahren, können Sie Geld sparen, indem Sie keine Winterreifen kaufen. Wenn ein plötzlicher Schneesturm aufzieht, können Sie immer noch öffentliche Verkehrsmittel benutzen.