Ist es Pflicht Anhänger mit Winterreifen auszustatten?
Nachdem der Bundesrat Ende November 2010 eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) getätigt hat, besteht in Deutschland keine allgemeine gültige Winterreifenpflicht. Die Bezeichnung „Winterreifen“ findet in der StVO keine Verwendung.
Nicht wie es in unseren Nachbarländern üblich ist, wo üblicherweise ein Zeitraum festgelegt ist, in dem Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein müssen, gibt es in Deutschland nur eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge nur witterungsbedingt, das heißt, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Schneematsch, Reifglätte und Glatteis mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Die Bezeichnung der Reifen lautete bisher M+S-Reifen (Matsch- und Schnee-Reifen). Die Restprofiltiefe von 1,6 mm ist vorgeschrieben, es wird aber empfohlen, dass die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben.
Zum 1 Januar 2018 gab es bezüglich der Winterreifenkennzeichnung eine Neuerung. Zusätzlich zur vorhandenen M+S-Kennzeichnung, sind nur noch Ganzjahres- und Winterreifen mit dem Alpine-Symbol zulässig. Für die bis zum 31.12.2017 hergestellten Reifen M+S-Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024.
Jedoch bezieht sich diese Regelung nur für Kraftfahrzeuge, wie PKW, LKW, Busse etc. aber nicht für Anhänger. Der ADAC empfiehlt hingegen dringend aus Sicherheitsgründen auch bei Anhängern Winterreifen aufzuziehen.
Alle Angaben, die hier gemacht wurden, beziehen sich nur auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr.